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§ 73 VwGO [Widerspruchsbescheid bei Nichtabhilfe] - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwgo/73.html
(1) 1 Hilft die Behörde dem Widerspruch nicht ab, so ergeht ein Widerspruchsbescheid. 2 Diesen erläÃt 1. die nächsthöhere Behörde, soweit nicht durch Gesetz...