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§ 456a StPO Absehen von Vollstreckung bei Auslieferung,... - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO/456a.html
(1) Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer MaÃregel der Besserung und Sicherung...