7 Ergebnisse für: 1menschen
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Art. 118a - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-118a
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 SGB IX Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=1
Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen nach diesem Buch und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte
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§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=2
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der
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§ 2 SGB IX Begriffsbestimmungen Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=2
(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der
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Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
http://www.schure.de/84200/nbgg.htm
Niedersächsisches Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG)
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§§ 44a bis 63 UrhG Urheberrechtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UrhG&a=44a-63
§§ 44a bis 63 UrhG Urheberrechtsgesetz
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§§ 44a bis 63a UrhG Urheberrechtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=UrhG&a=44a-63a
§§ 44a bis 63a UrhG Urheberrechtsgesetz