18 Ergebnisse für: 1scheidet
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§ 4 KKG Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KKG&a=4
(1) Werden 1. Ärztinnen oder Ärzten, Hebammen oder Entbindungspflegern oder Angehörigen eines anderen Heilberufes, der für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung
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§ 25 BetrVG Ersatzmitglieder Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=25
(1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats. (2) Die Ersatzmitglieder werden unter
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§ 738 BGB Auseinandersetzung beim Ausscheiden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/738.html
(1) 1 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so wächst sein Anteil am Gesellschaftsvermögen den übrigen Gesellschaftern zu. 2 Diese sind...
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§ 160 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/160.html
(1) 1 Scheidet ein Gesellschafter aus der Gesellschaft aus, so haftet er für ihre bis dahin begründeten Verbindlichkeiten, wenn sie vor Ablauf von fünf...
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§ 72 EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__72.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 21 bis 31 FFG Filmförderungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FFG&a=21-31
§§ 21 bis 31 FFG Filmförderungsgesetz
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KKG Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
http://www.buzer.de/gesetz/10032/index.htm
KKG Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
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PKGG: Gesetz zur parlamentarischen Kontrolle der Staatsregierung hinsichtlich der Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz sowie hinsichtlich der Maßnahmen nach Art. 13 Abs. 3 bis 5 des Grundgesetzes (Parlamentarisches Kontrollgremium-Gesetz – PKGG) Vom 8. November 2010 (GVBl S. 722) BayRS 12-4-I (Art. 1–12) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPKGG/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 39 HGO, Wahl und Amtszeit des Bürgermeisters - Gesetze des Bundes und der Länder
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=146137,50
§ 39 HGO, Wahl und Amtszeit des Bürgermeisters