15 Ergebnisse für: 1stellt
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§ 292 ZPO Gesetzliche Vermutungen - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/292.html
1 Stellt das Gesetz für das Vorhandensein einer Tatsache eine Vermutung auf, so ist der Beweis des Gegenteils zulässig, sofern nicht das Gesetz ein anderes...
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Art. 61 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/61.html
(1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor...
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Art. 61 GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GG/61.html
(1) 1 Der Bundestag oder der Bundesrat können den Bundespräsidenten wegen vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes vor...
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§ 67d StGB Dauer der Unterbringung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/67d.html
(1) 1 Die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt darf zwei Jahre nicht übersteigen. 2 Die Frist läuft vom Beginn der Unterbringung an. 3 Wird vor einer...
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§ 15 SGB IX Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB+IX&a=15
(1) Stellt der leistende Rehabilitationsträger fest, dass der Antrag neben den nach seinem Leistungsgesetz zu erbringenden Leistungen weitere Leistungen zur Teilhabe umfasst, für die er nicht Rehabilitationsträger nach § 6 Absatz 1
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§ 93c AO Datenübermittlung durch Dritte Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=93c
(1) Sind steuerliche Daten eines Steuerpflichtigen auf Grund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten (mitteilungspflichtige Stelle) an Finanzbehörden elektronisch zu übermitteln, so gilt vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in den
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BayKSG: Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG) Vom 24. Juli 1996 (GVBl. S. 282) BayRS 215-4-1-I (Art. 1–20) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKatSchutzG/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 95 bis 111 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIII&a=95-111
§§ 95 bis 111 SGB III Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) Arbeitsförderung
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§ 35a SGB V Bewertung des Nutzens von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB_V&a=35a
(1) Der Gemeinsame Bundesausschuss bewertet den Nutzen von erstattungsfähigen Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen. Hierzu gehört insbesondere die Bewertung des Zusatznutzens gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie, des