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VORIS GGO § 4 | Beschluss der Landesregierung (Niedersachsen) | § 4 | i. d. F. v. 30.03.2004 | gültig ab 01.05.2004 (unbefristet gültig)
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-111200-LReg-20040330-SF%C2%A7+4&psml=bsvorisprod.psml&max=true
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Stalin-Lieder
http://www.ddr-geschichte.de/PERSONEN/Stalin/Stalin-Lieder/stalin-lieder.html
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§ 33 PolG Beschlagnahme - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/PolG/33.html
(1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist 1. zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar...
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§ 7 IntFamRVG Aufenthaltsermittlung Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=IntFamRVG&a=7
(1) Die Zentrale Behörde trifft alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Einschaltung von Polizeivollzugsbehörden, um den Aufenthaltsort des Kindes zu ermitteln, wenn dieser unbekannt ist und Anhaltspunkte dafür
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R 5.7 KStR 2015, Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter
https://www.jurion.de/gesetze/kstr_2015/5.7/
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 52 AO Gemeinnützige Zwecke - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/AO/52.html
(1) 1 Eine Körperschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder...
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§ 74 StrlSchV Besonders zugelassene Expositionen Strahlenschutzverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StrlSchV+2019&a=74
(1) Unter außergewöhnlichen, im Einzelfall zu beurteilenden Umständen kann die zuständige Behörde zur Durchführung notwendiger spezifischer Arbeitsvorgänge berufliche Expositionen abweichend von § 78 Absatz 1, 2
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§§ 22 bis 29 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=22-29
§§ 22 bis 29 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 116 BetrVG Seebetriebsrat Betriebsverfassungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BetrVG&a=116
(1) In Seebetrieben werden Seebetriebsräte gewählt. Auf die Seebetriebsräte finden, soweit sich aus diesem Gesetz oder aus anderen gesetzlichen Vorschriften nicht etwas anderes ergibt, die Vorschriften über die Rechte und Pflichten des
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KStR R 5.7 - Berufsverbände ohne öffentlich-rechtlichen Charakter - NWB Datenbank
https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/615363_5___7/
Keine Beschreibung vorhanden.