10 Ergebnisse für: 2,3fache
-
§ 5 GOÄ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die
-
§ 12 GOÃ - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 12 GOÃ - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/__12.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 12 GOÄ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung Gebührenordnung für Ärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO%C3%84&a=12
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die
-
§ 10 GOZ - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 10 GOZ - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/__10.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 5 GOZ Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses Gebührenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOZ&a=5
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der sich ergibt, wenn die Punktzahl der einzelnen Leistung des Gebührenverzeichnisses
-
§ 10 GOZ Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung; Rechnung Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GOZ&a=10
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist. Künftige Änderungen der Anlage 2 werden durch das Bundesministerium für Gesundheit
-
GOZ - Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.gesetze-im-internet.de/goz_1987/BJNR023160987.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
1. GOZÄndV Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte
https://www.buzer.de/s1.htm?g=1.+GOZ%C3%84ndV&f=1
1. GOZÄndV Erste Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Zahnärzte