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VG Köln, Urteil vom 11.10.2011 - 22 K 8391/09 - openJur
http://openjur.de/u/451356.html
Die Entscheidung Nr. 5682 der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vom 05.11.2009 (Az.: 605-2334-10/9664) wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.