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BGH, Beschluss vom 09.07.2002 - X ARZ 110/02 - openJur
https://openjur.de/u/189148.html
Zuständig ist das Amtsgericht Alsfeld. Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Die Erstattung der sonstigen Kosten richtet nach der Kostentscheidung in der Hauptsache.