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EuGH-Urteil zu Bereitschaftsdiensten: Für die Ärzte ändert sich zunächst wenig
http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?id=38249
Die absehbare Einordnung des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit hat keinen unmittelbaren Einfluss auf bestehende Arbeitsverträge. Voraussichtlich am Dienstag, dem 9. September, wird der Europäische Gerichtshof (EuGH) das endgültige Urteil im...