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OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.11.2010 - 8 W 460/10 - openJur
http://openjur.de/u/353269.html
Auch nach Inkrafttreten des FamFG bedarf die Bestellung des Nachlasspflegers neben der Beauftragung seiner Verpflichtung durch das Nachlassgericht.