2 Ergebnisse für: 2129wirkung
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§ 2100 BGB Nacherbe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2100.html
Der Erblasser kann einen Erben in der Weise einsetzen, dass dieser erst Erbe wird, nachdem zunächst ein anderer Erbe geworden ist (Nacherbe).
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§ 2115 BGB Zwangsvollstreckungsverfügungen gegen Vorerben - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/2115.html
1 Eine Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder der Arrestvollziehung oder durch den Insolvenzverwalter erfolgt,...