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Bundesverwaltungsgericht Urteil vom 08.09.1993 - 11 C 38/92 - Zum Anspruch auf Zulassung von privatem Liefer- und Anliegerverkehr in der Fußgängerzone
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4449.php
Bundesverwaltungsgericht - Die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen gehört bei einem Wohngrundstück in einer innerstädtischen Fußgängerzone nicht zu dem durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs