200 Ergebnisse für: 233a
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§§ 180a, 181a, 232, 233a StGB Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a,181a,232,233a
§§ 180a, 181a, 232, 233a StGB Strafgesetzbuch
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§ 233a AO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__233a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 233a StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__233a.html
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§ 232a StGB Zwangsprostitution Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232a
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183a
Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
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§ 180a StGB Ausbeutung von Prostituierten Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=180a
(1) Wer gewerbsmäßig einen Betrieb unterhält oder leitet, in dem Personen der Prostitution nachgehen und in dem diese in persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gehalten werden, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren
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§ 232b StGB Zwangsarbeit Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=232b
(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden
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§ 183 StGB Exhibitionistische Handlungen Strafgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StGB&a=183
(1) Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die