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§ 2342 BGB Anfechtungsklage - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/BGB/2342.html
(1) 1 Die Anfechtung erfolgt durch Erhebung der Anfechtungsklage. 2 Die Klage ist darauf zu richten, dass der Erbe für erbunwürdig erklärt wird. (2) Die...