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Artikel 79 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=79
(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer
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https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+3.+August+2011&a=358
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https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB+29.+Juli+2010&a=358
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