2 Ergebnisse für: 24.6.1980

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    http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/personenbefoerderung.html

    Lexikon Online ᐅPersonenbeförderung: Beförderung von Personen v.a. durch Kraftfahrzeuge, Eisenbahn, Schiffe, Verkehrsflugzeuge. 1. Personenbeförderung zu Lande: a) Privatrechtlich ist die Personenbeförderung Werkvertrag im Sinn des BGB. b)…

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    http://www.georg-elser-arbeitskreis.de/texts/buchhitler.htm

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