109 Ergebnisse für: 242a

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=sgb_v&a=242a

    (1) Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die für die Zuweisungen

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=242a

    (1) Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz zwischen den voraussichtlichen jährlichen Ausgaben der Krankenkassen und den voraussichtlichen jährlichen Einnahmen des Gesundheitsfonds, die für die Zuweisungen

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    https://web.archive.org/web/20150118173141/http://www.gkv-zusatzbeitraege.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzi

    Ab 1. Januar 2015 können Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken können, zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen prozentualer Zusatzbeitragssatz von ihren Mitgliedern erheben…

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    https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/kv_grundprinzipien/finanzierung/zusatzbeitragssatz/zusatzbeitragssatz.jsp

    Seit 1. Januar 2015 können Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken können, zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen prozentualer Zusatzbeitragssatz von ihren Mitgliedern…

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    https://web.archive.org/web/20150118173141/http://www.gkv-zusatzbeitraege.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundprinzipien/finanzierung/zusatzbeitragssatz/zusatzbeitragssatz.jsp

    Ab 1. Januar 2015 können Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken können, zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen prozentualer Zusatzbeitragssatz von ihren Mitgliedern erheben…

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    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__242a.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__242a.html

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    http://wayback.archive.org/web/20141225193856/http://www.gkv-zusatzbeitraege.de/krankenversicherung/krankenversicherung_grundpri

    Ab 1. Januar 2015 können Krankenkassen, die mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ihren Finanzbedarf nicht decken können, zusätzlich zum einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen prozentualer Zusatzbeitragssatz von ihren Mitgliedern erheben…

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BV&a=241-248

    §§ 241 bis 248 SGB V Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung

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    http://www.beg-nli.ch/

    BEG/NLI Gemeinden und Werke



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