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Deutscher Bundestag - Wahlkampfkostenerstattung
https://www.bundestag.de/service/glossar/glossar/W/wahlk_kost_erst/246396
Während die staatliche Parteienfinanzierung im Parteiengesetz geregelt ist, gilt für unabhängige Wahlkreisbewerber die Regelung des Paragrafen 49b des Bundeswahlgesetzes. Danach erhalten Direktkandidaten, die von Wahlberechtigten vorgeschlagen wurden und…