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§ 39 BNatSchG Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BNatSchG/39.html
(1) Es ist verboten, 1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten, 2. wild lebende...