10 Ergebnisse für: 25.06.1958
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§ 82 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=82
(1) Dieses Gesetz ist entsprechend anzuwenden auf 1. Personen, denen für Schäden an Leib und Leben Leistungen zuerkannt worden waren a) auf Grund des § 18 des Gesetzes über den Ersatz der durch den Krieg verursachten
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DWDS − Draisine − Worterklärung, Grammatik, Etymologie u. v. m.
http://www.dwds.de/?qu=Draisine
DWDS – „Draisine“ – Worterklärung, Grammatik, Etymologie u. v. m.
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Fritz von Twardowski, Franz Lippert - DER SPIEGEL 26/1958
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41761722.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 89 BVG Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BVG&a=89
(1) Sofern sich in einzelnen Fällen aus den Vorschriften dieses Gesetzes besondere Härten ergeben, kann mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ein Ausgleich gewährt werden. (2) Das Bundesministerium für
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Neue Seite 1
http://www.uni-magdeburg.de/uniarchiv/chronik/jahre_alles/1958/06.htm
Keine Beschreibung vorhanden.
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SCHLÜTER: Man redet griechisch - DER SPIEGEL 26/1958
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41761693.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 116 GG Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GG&a=116
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder
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Zitierungen von Bundesversorgungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/443/v0.htm
Zitierungen von BVG Bundesversorgungsgesetz