35 Ergebnisse für: 26.07.1957
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BGH, 26.07.1957 - 4 StR 257/57 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHSt+10,+400
Informationen zu BGHSt 10, 400: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
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documentArchiv.de - Bekanntmachung über die farbige Darstellung des Bundeswappens (04.07.1952)
http://www.documentarchiv.de/brd/1952/bundeswappen.html
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documentArchiv.de - Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler (20.01.1950)
http://www.documentarchiv.de/brd/1950/bundeswappen-bundesadler_bkm.html
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documentArchiv.de - Anordnung über die deutschen Flaggen (07.06.1950)
http://www.documentarchiv.de/brd/1950/deutsche-flaggen_ao.html
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Siebenmal in der Woche... | filmportal.de
http://www.filmportal.de/film/siebenmal-in-der-woche_80056cc92b024c23aab7e908b543d2fa
Im Mittelpunkt der musikalischen Komödie steht der erfolgreiche und von den Frauen begehrte Tenor Roberto Ricci. Dieser sieht sich von den permanenten Avancen seiner weiblichen Fans überfordert und entscheidet sich für eine Scheinehe, die ihm die Frauen…
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§ 17 SeemG Anmusterung Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=17
(1) Bei der Anmusterung ist neben dem Seefahrtbuch das erforderliche Befähigungszeugnis vorzulegen. (2) Ein Besatzungsmitglied, das nach den Eintragungen im Seefahrtbuch noch angemustert ist, darf erneut erst angemustert werden, wenn die Abmusterung
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§ 20 SeemG Generalmusterung Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=20
(1) Sind seit der Ausfertigung der Musterrolle zwei Jahre vergangen, so hat das Seemannsamt auf Antrag des Kapitäns eine der gegenwärtigen Zusammensetzung der Schiffsbesatzung entsprechende neue Musterrolle auszufertigen (Generalmusterung). (2)
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documentArchiv.de - Anordnung über die deutschen Flaggen (13.11.1996)
http://www.documentarchiv.de/brd/1996/deutsche-flaggen_ao.html
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§ 16 SeemG Anwesenheit bei der Musterung und Vorlage des Seefahrtbuchs Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=seemg&a=16
(1) Bei der Musterung müssen der Kapitän oder ein bevollmächtigter Vertreter des Kapitäns oder des Reeders sowie die zu musternden Personen anwesend sein. In Ausnahmefällen kann das Seemannsamt auf die Anwesenheit der zu
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§ 39 SeemG Verpflegung und Speiserolle Seemannsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Seemannsgesetz&a=39
(1) Das Besatzungsmitglied hat von dem Zeitpunkt ab, in dem der Anspruch auf Heuerzahlung entsteht (§ 32), bis zur Beendigung des Heuerverhältnisses Anspruch auf angemessene Verpflegung. (2) Das Mindestmaß der dem Besatzungsmitglied zu