30 Ergebnisse für: 27.07.1981

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    https://www.fussballdaten.de/spieler/damjanovicdejan/

    Der Fußballspieler Dejan Damjanovic war in der Saison 2017/2018 bei FC Seoul unter Vertrag und wird dort im Sturm eingesetzt. Dejan Damjanovic wurde am 27.07.1981 geboren.

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    https://register.dpma.de/DPMAregister/pat/register?AKZ=31295509

    DPMAregister stellt die amtliche Publikationsplattform des DPMA dar, mit Hilfe derer das Amt die Veröffentlichungen vornimmt, die im Rahmen der anhängigen Verfahren im Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Designsachen gesetzlich vorgesehen sind.

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    https://sterz.stmk.gv.at/at.gv.stmk.capp/cms/crokat/process.do?app=ROKAT_Detail&embed=frame&output=1&ip01=NN&ip01def=SNB&ip02=NN&ip02def=12

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=23

    Die Künstlersozialkasse erhebt von den zur Abgabe Verpflichteten (§ 24) eine Umlage (Künstlersozialabgabe) nach einem Vomhundertsatz (§ 26) der Bemessungsgrundlage (§ 25).

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=2

    Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer Musik, darstellende oder bildende Kunst schafft, ausübt oder lehrt. Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist

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    https://www.weltfussball.de/spieler_profil/dejan-damjanovic

    Dejan Damjanović - Suwon Bluewings, FC Seoul, Beijing Guoan, Jiangsu Sainty, Incheon United, Al Ahli SFC, FK Bežanija, FK Sinđelić Beograd

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=KSVG&a=29

    Die zur Abgabe Verpflichteten haben der Künstlersozialkasse oder den Trägern der Rentenversicherung auf Verlangen über alle für die Feststellung der Abgabepflicht, der Höhe der Künstlersozialabgabe sowie der

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    https://www.weltfussball.de/spieler_profil/theo-janssen

    Theo Janssen - Vitesse, Vitesse (J), AFC Ajax, FC Twente, KRC Genk

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    http://www.fernsehenderddr.de/index.php?script=dokumentationsblatt-detail&id1=17519

    Keine Beschreibung vorhanden.

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIV&a=25

    (1) Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des



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