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§ 280 InsO Haftung. Insolvenzanfechtung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/InsO/280.html
Nur der Sachwalter kann die Haftung nach den §§ 92 und 93 für die Insolvenzmasse geltend machen und Rechtshandlungen nach den §§ 129 bis 147 anfechten.