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§ 14 OWiG Beteiligung Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig+13.10.2017&a=14
(1) Beteiligen sich mehrere an einer Ordnungswidrigkeit, so handelt jeder von ihnen ordnungswidrig. Dies gilt auch dann, wenn besondere persönliche Merkmale (§ 9 Abs. 1), welche die Möglichkeit der Ahndung begründen, nur bei einem
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§§ 8 bis 16 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=8-16
§§ 8 bis 16 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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Art. 104a GG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gg/104a.html
(1) Der Bund und die Länder tragen gesondert die Ausgaben, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ergeben, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes...
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§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/355.html
(1) 1 Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den...
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§§ 312g, 355 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312g,355
§§ 312g, 355 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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Airlander 10: Größtes Luftschiff der Welt nach Crash beschädigt - SPIEGEL ONLINE
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/airlander-10-groesstes-luftschiff-der-welt-nach-crash-beschaedigt-a-1109269.html
Der Airlander 10 gilt als größtes Luftschiff der Welt. Der laufende Testbetrieb musste nun unterbrochen werden. Grund: eine unsanfte Landung.
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§ 355 BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=355
(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der
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§§ 355 bis 361 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=355-361
§§ 355 bis 361 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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BestV: Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (Bestattungsverordnung – BestV) Vom 1. März 2001 (GVBl. S. 92, ber. S. 190) BayRS 2127-1-1-G (§§ 1–36) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV/true
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