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§ 42f EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__42f.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 1 PTSG Anwendungsbereich Post- und Telekommunikationssicherstellungsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PTSG&a=1
(1) Dieses Gesetz gilt für Unternehmen, die im Rahmen ihres geschäftsmäßig an die Öffentlichkeit gerichteten Angebots 1. die in diesem Gesetz bezeichneten Postdienstleistungen bundesweit erbringen (Postunternehmen), 2. die in
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§ 27 KrW-/AbfG Ordnung der Beseitigung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KrW-AbfG/27.html
(1) 1 Abfälle dürfen zum Zwecke der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen) behandelt, gelagert...
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§ 206 VVG Kündigung des Versicherers Versicherungsvertragsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VVG&a=206
(1) Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die ordentliche Kündigung einer Krankheitskosten-,
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§ 2 FMSASatzung Aufgaben und Organisation der FMSA; Trägerschaft und Unterstützung durch die
http://www.buzer.de/gesetz/9637/a170298.htm
(1) Der FMSA obliegen die ihr nach § 8a des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes übertragenen Aufgaben, insbesondere 1. die auf Antrag der übertragenden Gesellschaft erfolgende Gestattung der Übertragung von Risikopositionen sowie
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§ 79 ZPO Parteiprozess - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/79.html
(1) 1 Soweit eine Vertretung durch Rechtsanwälte nicht geboten ist, können die Parteien den Rechtsstreit selbst führen. 2 Parteien, die eine fremde oder...
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SchuVVO Schuldnerverzeichnisverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SchuVVO+31.12.2012&f=1
SchuVVO Schuldnerverzeichnisverordnung
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§ 28 BDSG a.F. Datenerhebung und -speicherung für eigene... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BDSG_a.F./28.html
(1) 1 Das Erheben, Speichern, Verändern oder Ãbermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist...
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§ 11 ArbGG Prozessvertretung Arbeitsgerichtsgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ArbGG&a=11
(1) Die Parteien können vor dem Arbeitsgericht den Rechtsstreit selbst führen. Parteien, die eine fremde oder ihnen zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretene Geldforderung geltend machen, müssen sich durch einen Rechtsanwalt
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