24 Ergebnisse für: 2ferner
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§ 82a BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bverfgg/82a.html
(1) Die §§ 80 bis 82 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sinngemäà für die Ãberprüfung der Vereinbarkeit eines Beschlusses des Deutschen Bundestages...
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§ 82a BVerfGG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVerfGG/82a.html
(1) Die §§ 80 bis 82 gelten vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 sinngemäà für die Ãberprüfung der Vereinbarkeit eines Beschlusses des Deutschen Bundestages...
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§ 31 GNotKG Besonderer Kostenschuldner Gerichts- und Notarkostengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GNotKG&a=31
(1) Schuldner der Kosten, die für die Beurkundung des Zuschlags bei der freiwilligen Versteigerung eines Grundstücks oder grundstücksgleichen Rechts anfallen, ist vorbehaltlich des § 29 Nummer 3 nur der Ersteher. (2) Für die
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§ 4a RVG Erfolgshonorar - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/RVG/4a.html
(1) 1 Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der...
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§ 36 GWB Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GWB/36.html
(1) 1 Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende...
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§ 35 StVO Sonderrechte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/stvo/35.html
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst...
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§ 35 StVO Sonderrechte Straßenverkehrs-Ordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stvo&a=35
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (1a) Absatz 1 gilt
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§ 177 SGB IX Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BIX&a=177
(1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die
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BayEFG: Bayerisches Eliteförderungsgesetz (BayEFG) Vom 26. April 2005 (GVBl. S. 104) BayRS 2230-2-3-WK (Art. 1–11) - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEFG/true
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 63 bis 71 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=VwVfG&a=63-71
§§ 63 bis 71 VwVfG Verwaltungsverfahrensgesetz