10 Ergebnisse für: 2form
-
§ 2 GmbHG Form des Gesellschaftsvertrags - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/2.html
(1) 1 Der Gesellschaftsvertrag bedarf notarieller Form. 2 Er ist von sämtlichen Gesellschaftern zu unterzeichnen. (1a) 1 Die Gesellschaft kann in einem...
-
§ 11 GmbHG Rechtszustand vor der Eintragung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/11.html
(1) Vor der Eintragung in das Handelsregister des Sitzes der Gesellschaft besteht die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche nicht. (2) Ist vor...
-
§ 4 GmbHG Firma - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gmbhg/4.html
1 Die Firma der Gesellschaft muÃ, auch wenn sie nach § 22 des Handelsgesetzbuchs oder nach anderen gesetzlichen Vorschriften fortgeführt wird, die...
-
§ 3 GmbHG Inhalt des Gesellschaftsvertrags - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/3.html
(1) Der Gesellschaftsvertrag muà enthalten: 1. die Firma und den Sitz der Gesellschaft, 2. den Gegenstand des Unternehmens, 3. den Betrag des Stammkapitals,...
-
§ 5 GmbHG Stammkapital; Geschäftsanteil - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/5.html
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft muà mindestens fünfundzwanzigtausend Euro betragen. (2) 1 Der Nennbetrag jedes Geschäftsanteils muss auf volle Euro...
-
§ 6 GmbHG Geschäftsführer - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/GmbHG/6.html
(1) Die Gesellschaft muà einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) 1 Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein....
-
§ 6 GmbHG Geschäftsführer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/GmbHG/6.html
(1) Die Gesellschaft muà einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) 1 Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein....
-
§ 6 GmbHG Geschäftsführer - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/gmbhg/6.html
(1) Die Gesellschaft muà einen oder mehrere Geschäftsführer haben. (2) 1 Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein....
-
§ 284 AO Vermögensauskunft des Vollstreckungsschuldners Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=284
(1) Der Vollstreckungsschuldner muss der Vollstreckungsbehörde auf deren Verlangen für die Vollstreckung einer Forderung Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften erteilen, wenn er die Forderung nicht
-
§ 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen Fahrzeug-Zulassungsverordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FZV&a=10
(1) Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufzubringen. § 9 Absatz 2, § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 bleiben unberührt. (2)