25 Ergebnisse für: 2jeder
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§ 2038 BGB Gemeinschaftliche Verwaltung des Nachlasses Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=2038
(1) Die Verwaltung des Nachlasses steht den Erben gemeinschaftlich zu. Jeder Miterbe ist den anderen gegenüber verpflichtet, zu Maßregeln mitzuwirken, die zur ordnungsmäßigen Verwaltung erforderlich sind; die zur Erhaltung
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Verleihung Bayerischer Musikpreis - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV260176
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art. 14 - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-14
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 432 BGB Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/432.html
(1) 1 Haben mehrere eine unteilbare Leistung zu fordern, so kann, sofern sie nicht Gesamtgläubiger sind, der Schuldner nur an alle gemeinschaftlich leisten...
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§ 1281 BGB Leistung vor Fälligkeit - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/1281.html
1 Der Schuldner kann nur an den Pfandgläubiger und den Gläubiger gemeinschaftlich leisten. 2 Jeder von beiden kann verlangen, dass an sie gemeinschaftlich...
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§ 31 SGB IV Organe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/31.html
(1) 1 Bei jedem Versicherungsträger werden als Selbstverwaltungsorgane eine Vertreterversammlung und ein Vorstand gebildet. 2 Jeder Versicherungsträger hat...
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LWG: Art. 28 Aufstellung der Stimmkreisbewerber - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLWG-28
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 46 LBO Aufbau und Besetzung der Baurechtsbehörden - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LBO/46.html
(1) Baurechtsbehörden sind 1. hinsichtlich der Regelungsgegenstände der §§ 13 , 14 , 16a bis 25 , 48 Absatz 4 sowie des § 68 das Umweltministerium und im...
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§§ 1924 bis 1929 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=1924-1929
§§ 1924 bis 1929 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§§ 420 bis 432 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=420-432
§§ 420 bis 432 BGB Bürgerliches Gesetzbuch