29 Ergebnisse für: 2kann
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BTGO 1980 - Einzelnorm
http://wayback.archive.org/web/20070311135236/http://bundesrecht.juris.de/btgo_1980/BJNR012380980BJNE006801305.html
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§ 56 GO-BT Enquete-Kommission Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
https://www.buzer.de/s1.htm?g=GO-BT&a=56
(1) Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe kann der Bundestag eine Enquete-Kommission einsetzen. Auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder ist er dazu verpflichtet. Der Antrag muß den Auftrag der
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§§ 919, 920 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=919,920
§§ 919, 920 BGB Bürgerliches Gesetzbuch
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§ 7 BUrlG Zeitpunkt, Ãbertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html
(1) 1 Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daà ihrer Berücksichtigung...
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§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/426.html
(1) 1 Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. 2 Kann von einem...
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§ 426 BGB Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=426
(1) Die Gesamtschuldner sind im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Kann von einem Gesamtschuldner der auf ihn entfallende Beitrag nicht erlangt werden, so ist der Ausfall von den
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§ 63 FamFG Beschwerdefrist - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/FamFG/63.html
(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen...
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§ 315 ZPO Unterschrift der Richter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/315.html
(1) 1 Das Urteil ist von den Richtern, die bei der Entscheidung mitgewirkt haben, zu unterschreiben. 2 Ist ein Richter verhindert, seine Unterschrift...
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§ 63 FamFG Beschwerdefrist Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=63
(1) Die Beschwerde ist, soweit gesetzlich keine andere Frist bestimmt ist, binnen einer Frist von einem Monat einzulegen. (2) Die Beschwerde ist binnen einer Frist von zwei Wochen einzulegen, wenn sie sich gegen folgende Entscheidungen richtet 1.