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§ 284 FamFG Unterbringung zur Begutachtung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=284
(1) Das Gericht kann nach Anhörung eines Sachverständigen beschließen, dass der Betroffene auf bestimmte Dauer untergebracht und beobachtet wird, soweit dies zur Vorbereitung des Gutachtens erforderlich ist. Der Betroffene ist vorher
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§§ 17 bis 18 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=17-18
§§ 17 bis 18 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 121 HGB - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/hgb/121.html
(1) 1 Von dem Jahresgewinne gebührt jedem Gesellschafter zunächst ein Anteil in Höhe von vier vom Hundert seines Kapitalanteils. 2 Reicht der Jahresgewinn...
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§ 333 FamFG Dauer der einstweiligen Anordnung Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=333
(1) Die einstweilige Anordnung darf die Dauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Reicht dieser Zeitraum nicht aus, kann sie nach Anhörung eines Sachverständigen durch eine weitere einstweilige Anordnung verlängert werden. Die
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§ 17 OWiG Höhe der GeldbuÃe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/OWiG/17.html
(1) Die GeldbuÃe beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro. (2) Droht das Gesetz für...
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§§ 57, 58, 60 AktG Aktiengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AktG&a=57,58,60
§§ 57, 58, 60 AktG Aktiengesetz
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§§ 312 bis 339 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
https://www.buzer.de/s1.htm?g=FamFG&a=312-339
§§ 312 bis 339 FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
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§§ 105 bis 160 HGB Handelsgesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=105-160
§§ 105 bis 160 HGB Handelsgesetzbuch