16 Ergebnisse für: 2solange
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§ 4 BORA Fremdgelder und andere Vermögenswerte - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BORA/4.html
(1) Zur Verwaltung von Fremdgeldern hat der Rechtsanwalt in Erfüllung der Pflichten aus § 43a Abs. 5 Bundesrechtsanwaltsordnung Anderkonten zu führen. (2) 1...
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§ 47 OWiG Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=owig_1968+01.07.2017&a=47
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. (2) Ist das Verfahren bei Gericht anhängig und hält
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§ 1 SolzG 1995 Erhebung eines Solidaritätszuschlags Solidaritätszuschlaggesetz 1995
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SolzG%2B1995&a=1
(1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) Auf die Festsetzung und Erhebung des Solidaritätszuschlags sind die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes mit
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§ 25a AufenthG Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/aufenthg/25a.html
(1) 1 Einem jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländer soll eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn 1. er sich seit vier Jahren...
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§ 86 SGB VIII Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern
https://www.buzer.de/s1.htm?g=SGB%2BVIII&a=86
(1) Für die Gewährung von Leistungen nach diesem Buch ist der örtliche Träger zuständig, in dessen Bereich die Eltern ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. An die Stelle der Eltern tritt die Mutter, wenn und solange die
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§§ 14, 15 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=14,15
§§ 14, 15 BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz
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§ 51a EStG - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 51a EStG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__51a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§§ 46 bis 52 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=OWiG&a=46-52
§§ 46 bis 52 OWiG Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
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§ 15 BNatSchG Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BNatSchG&a=15
(1) Der Verursacher eines Eingriffs ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wenn zumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort