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ver.di – Niveauunterschied vom TV-L zum TVöD im Schnitt bei 4,1%
https://muenchen.verdi.de/++co++7881ad9a-6bf3-11e4-8149-525400a933ef
Schon seit Einführung des TV-Länder werden die Beschäftigten bei den Unikliniken, für die der TV-L gilt, schlechter bezahlt als die Beschäftigten bei den kommunalen Kliniken, für die der TVöD gilt.