61 Ergebnisse für: 311b
-
§ 311b BGB - Einzelnorm
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/311b.html
(1) 1 Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen...
-
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311b
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach
-
§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/311b.html
(1) 1 Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen...
-
§ 311b BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BVerwG 9 B 46.09 , Beschluss vom 28. Januar 2010 | Bundesverwaltungsgericht
http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=280110B9B46.09.0
Keine Beschreibung vorhanden.
-
BGH, 17.03.1978 - V ZR 217/75 - dejure.org
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGH+NJW+1978,+1577
Informationen zu BGH NJW 1978, 1577: Volltextveröffentlichungen, Papierfundstellen, Wird zitiert von ...
-
§ 311a BGB Leistungshindernis bei Vertragsschluss Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311a
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis schon bei Vertragsschluss vorliegt. (2) Der Gläubiger kann nach seiner Wahl Schadensersatz
-
§ 11 ErbbauRG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/erbbauv/__11.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 4 WEG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__4.html
Keine Beschreibung vorhanden.