17 Ergebnisse für: 311c
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§ 311c BGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__311c.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 311c BGB Erstreckung auf Zubehör - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/311c.html
Verpflichtet sich jemand zur VeräuÃerung oder Belastung einer Sache, so erstreckt sich diese Verpflichtung im Zweifel auch auf das Zubehör der Sache....
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§ 312 BGB Anwendungsbereich Bürgerliches Gesetzbuch
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=312
(1) Die Vorschriften der Kapitel 1 und 2 dieses Untertitels sind nur auf Verbraucherverträge im Sinne des § 310 Absatz 3 anzuwenden, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. (2) Von den Vorschriften der Kapitel 1 und
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§ 97 BGB Zubehör - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/97.html
(1) 1 Zubehör sind bewegliche Sachen, die, ohne Bestandteile der Hauptsache zu sein, dem wirtschaftlichen Zwecke der Hauptsache zu dienen bestimmt sind und...
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§ 311b BGB Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass Bürgerliches
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BGB&a=311b
(1) Ein Vertrag, durch den sich der eine Teil verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Ein ohne Beachtung dieser Form geschlossener Vertrag wird seinem ganzen Inhalt nach
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§ 311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BGB/311.html
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Ãnderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den...
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§ 311a BGB Leistungshindernis bei Vertragsschluss - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/311a.html
(1) Der Wirksamkeit eines Vertrags steht es nicht entgegen, dass der Schuldner nach § 275 Abs. 1 bis 3 nicht zu leisten braucht und das Leistungshindernis...
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§ 311 BGB Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche... - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/bgb/311.html
(1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Ãnderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den...
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