128 Ergebnisse für: 315a
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§ 315a HGB Ergänzende Vorschriften für bestimmte Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=315a
(1) Mutterunternehmen (§ 290), die einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, haben im Konzernlagebericht
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§ 315a StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__315a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 315a HGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__315a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Art 315a EGStGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgbeg/art_315a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 313 HGB Erläuterung der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung. Angaben zum
https://www.buzer.de/s1.htm?g=HGB&a=313
(1) In den Konzernanhang sind diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu einzelnen Posten der Konzernbilanz oder der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben sind; diese Angaben sind in der Reihenfolge der einzelnen Posten der Konzernbilanz und der
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Änderungen CSR-RL-UG CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz
https://www.buzer.de/gesetz/12471/l.htm
Übersicht der Änderungen an bzw. durch Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten, Synopse der einzelnen Fassungen
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§ 316 StGB - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__316.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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Artikel 315 EGStGB Geltung des Strafrechts für in der Deutschen Demokratischen Republik begangene Taten
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EGStGB&a=315
(1) Auf vor dem Wirksamwerden des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik begangene Taten findet § 2 des Strafgesetzbuches mit der Maßgabe Anwendung, daß das Gericht von Strafe absieht, wenn nach dem zur Zeit der Tat geltenden