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§ 34 PatG Patentgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=PatG&a=34
(1) Eine Erfindung ist zur Erteilung eines Patents beim Patentamt anzumelden. (2) Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für