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§ 376 ZPO Vernehmung bei Amtsverschwiegenheit - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ZPO/376.html
(1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur...