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§ 9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäÃiger...
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§ 9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html
(1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. (2) In mehrschichtigen Betrieben mit regelmäÃiger...
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§ 14 ArbZG AuÃergewöhnliche Fälle - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/14.html
(1) Von den §§ 3 bis 5 , 6 Abs. 2, §§ 7 , 9 bis 11 darf abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in auÃergewöhnlichen Fällen, die...