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Zur Aktivlegitimation bei sicherungsübereignetem Fahrzeug
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/zur-aktivlegitimation-bei-sicherungsuebereignetem-fahrzeug-a-343628/
Der Unfallgeschädigte kann Ansprüche aus einem Verkehrsunfall in Bezug auf sein der Bank sicherungsübereignetes Fahrzeug nur dann im eigenen Namen geltend machen, wenn die Bank ihm die Ansprüche abtritt oder ihn zur Geltendmachung ermächtigt.
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ZDB-Katalog - Detailnachweis: Jahrbuch für Philosophie...
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