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§ 27 StVO Verbände - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StVO/27.html
(1) 1 Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäÃ. 2 Mehr als 15 Rad...