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§ 46 TKG Anbieterwechsel und Umzug - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/TKG/46.html
(1) 1 Die Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten und die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze müssen bei einem...
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VVWoBindR: Erster Teil Öffentlich geförderter Wohnraum - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVVWoBindR-0
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