15 Ergebnisse für: 3ferner
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BayJG: Art. 28 Jägerprüfung, Falknerprüfung, Jagdschein - Bürgerservice
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayJG-28?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 357 AO Einlegung des Einspruchs Abgabenordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=AO&a=357
(1) Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Es genügt, wenn aus dem Einspruch hervorgeht, wer ihn eingelegt hat. Unrichtige Bezeichnung des Einspruchs schadet nicht. (2) Der Einspruch ist
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§ 802c ZPO Vermögensauskunft des Schuldners - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/ZPO/802c.html
(1) 1 Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen...
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§ 2 MHG - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/MHG/2.html
(1) 1 Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung des Mietzinses verlangen, wenn 1. der Mietzins, von Erhöhungen nach den §§ 3 bis 5 abgesehen, seit...
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§ 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
(1) 1 Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand...
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§ 5 BStatG Anordnung von Bundesstatistiken Bundesstatistikgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BStatG&a=5
(1) Die Bundesstatistiken werden, soweit in diesem Gesetz oder in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, durch Gesetz angeordnet. Die Rechtsvorschrift soll auch das Informationsbedürfnis der Länder einschließlich der
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§§ 802c bis 802f ZPO Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802c-802f
§§ 802c bis 802f ZPO Zivilprozessordnung
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§ 802c ZPO Vermögensauskunft des Schuldners Zivilprozessordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=ZPO&a=802c
(1) Der Schuldner ist verpflichtet, zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung auf Verlangen des Gerichtsvollziehers Auskunft über sein Vermögen nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu erteilen sowie seinen Geburtsnamen, sein
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§ 57 EEG Clearingstelle Erneuerbare-Energien-Gesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=EEG+2009&a=57
(1) Zu diesem Gesetz wird eine Clearingstelle durch eine juristische Person des Privatrechts betrieben, die von dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hierzu beauftragt worden ist. (2) Aufgabe der Clearingstelle ist die
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§§ 21 bis 36 BWaldG Bundeswaldgesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=BWaldG&a=21-36
§§ 21 bis 36 BWaldG Bundeswaldgesetz