25 Ergebnisse für: 454b
-
§ 458 StPO - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__458.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 78b GVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__78b.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
§ 78a GVG - Einzelnorm
https://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__78a.html
Keine Beschreibung vorhanden.
-
ArbG Lübeck | Rechtsprechungsübersicht - dejure.org
http://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=ArbG%20L%FCbeck
Keine Beschreibung vorhanden.
-
-
§ 57a StGB Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html
(1) 1 Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüÃt sind,...
-
ÜbwRÄndG Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+effektiveren+und+praxistauglicheren+Ausgestaltung+des+Strafverfahrens&f=1
ÜbwRÄndG Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
-
§ 57 StGB Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StGB/57.html
(1) 1 Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. zwei Drittel der verhängten Strafe,...
-
§ 57 StGB Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StGB/57.html
(1) 1 Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer zeitigen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. zwei Drittel der verhängten Strafe,...
-
Artikel 3 ÜbwRÄndG Änderung der Strafprozessordnung Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren
https://www.buzer.de/s1.htm?g=%C3%9CbwR%C3%84ndG&a=3
Die Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 17 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert 1. Die