12 Ergebnisse für: 459j
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§ 44 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/StPO/44.html
1 War jemand ohne Verschulden verhindert, eine Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. 2 Die Versäumung...
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§ 294 ZPO Glaubhaftmachung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/zpo/294.html
(1) Wer eine tatsächliche Behauptung glaubhaft zu machen hat, kann sich aller Beweismittel bedienen, auch zur Versicherung an Eides statt zugelassen werden....
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Fassung § 111b StPO a.F. bis 01.07.2017 (geändert durch Artikel 3 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
https://www.buzer.de/s1.htm?g=stpo+01.07.2017&a=111b
Text § 111b StPO a.F. in der Fassung vom 01.07.2017 (geändert durch Artikel 3 G. v. 13.04.2017 BGBl. I S. 872)
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§ 45 StPO Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag Strafprozeßordnung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=StPO&a=45
(1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses bei dem Gericht zu stellen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Zur Wahrung der Frist genügt es, wenn der Antrag rechtzeitig
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VermAbschRÄndG Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
https://www.buzer.de/s1.htm?g=Gesetz+zur+Reform+der+strafrechtlichen+Verm%C3%B6gensabsch%C3%B6pfung&f=1
VermAbschRÄndG Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
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StrafprozeÃordnung - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/StPO
Die StPO: zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.04.2019 ( BGBl. I S. 466 ) m.W.v. 26.04.2019
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StPO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html#BJNR006290950BJNE056401309
Keine Beschreibung vorhanden.
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StPO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html#BJNR006290950BJNE056401309
Keine Beschreibung vorhanden.
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StPO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.
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StPO - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stpo/index.html
Keine Beschreibung vorhanden.