8 Ergebnisse für: 46folgen
-
§ 43 BVwVfG Wirksamkeit des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/43.html
(1) 1 Ein Verwaltungsakt wird gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er ihm bekannt...
-
§ 49a BVwVfG Erstattung, Verzinsung - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/49a.html
(1) 1 Soweit ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen worden oder infolge Eintritts einer auflösenden Bedingung...
-
§ 44 BVwVfG Nichtigkeit des Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/44.html
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht...
-
§ 48 LVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
http://dejure.org/gesetze/LVwVfG/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
§ 48 BVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
§ 48 BVwVfG Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/48.html
(1) 1 Ein rechtswidriger Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die...
-
§ 49 BVwVfG Widerruf eines rechtmäÃigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/49.html
(1) Ein rechtmäÃiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft...
-
§ 49 BVwVfG Widerruf eines rechtmäÃigen Verwaltungsaktes - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/vwvfg/49.html
(1) Ein rechtmäÃiger nicht begünstigender Verwaltungsakt kann, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft...