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    https://www.gesetze-im-internet.de/energiestg/__2.html

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    http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2,50

    §§ 2, 50 EnergieStG Energiesteuergesetz

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    http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Verbrauchsteuern/Energie/Grundsaetze-Besteuerung/Steuerhoehe/steuerhoehe_node.html

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    https://archive.today/2013.02.11-030819/http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Glossar/Functions/glossar.html?lv2=206376&lv3=175326

    Begriffe von A - Z

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    https://web.archive.org/web/20110721201837/http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/012__Energiesteuer,templateId=renderDefinitionLong.html

    Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse. Mit ihr wird die Verwendung der unten genannten Stoffe als Kraft- oder Heizstoff innerhalb des deutschen Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne das...

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    https://web.archive.org/web/20110721201837/http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/BMF__Startseite/Service/Glossar/E/012__Energ

    Die Energiesteuer ist eine bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuer auf Energieerzeugnisse. Mit ihr wird die Verwendung der unten genannten Stoffe als Kraft- oder Heizstoff innerhalb des deutschen Steuergebiets (Bundesrepublik Deutschland ohne das...

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    http://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2

    (1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10

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    https://www.buzer.de/s1.htm?g=EnergieStG&a=2

    (1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10

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    http://www.buzer.de/gesetz/7273/a143430.htm

    (1) Die Steuer beträgt 1. für 1.000 l Benzin der Unterpositionen 2710 12 41, 2710 12 45 und 2710 12 49 der Kombinierten Nomenklatur a) mit einem Schwefelgehalt von mehr als 10 mg/kg 669,80 EUR, b) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10



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