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§ 15 VersG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/VersG/15.html
(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses...
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§ 15 VersG - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/versg/15.html
(1) Die zuständige Behörde kann die Versammlung oder den Aufzug verbieten oder von bestimmten Auflagen abhängig machen, wenn nach den zur Zeit des Erlasses...