2 Ergebnisse für: 4erwerb
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6.12 Ordnung der Arbeitsgemeinschaft der Männerarbeit - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk
https://www.kirchenrecht-ekd.de/document/3420
Keine Beschreibung vorhanden.
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§ 71 AktG Erwerb eigener Aktien - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/AktG/71.html
(1) Die Gesellschaft darf eigene Aktien nur erwerben, 1. wenn der Erwerb notwendig ist, um einen schweren, unmittelbar bevorstehenden Schaden von der...