4 Ergebnisse für: 4mandate
-
§ 25c KWG Geschäftsleiter - dejure.org
https://dejure.org/gesetze/KWG/25c.html
(1) 1 Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben...
-
§§ 25b bis 25i KWG Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25b-25i
§§ 25b bis 25i KWG Kreditwesengesetz
-
§ 25d KWG Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25d
(1) Die Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines Instituts, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft müssen zuverlässig sein, die erforderliche Sachkunde zur Wahrnehmung der Kontrollfunktion
-
§ 25c KWG Geschäftsleiter Kreditwesengesetz
https://www.buzer.de/s1.htm?g=KWG&a=25c
(1) Die Geschäftsleiter eines Instituts müssen für die Leitung eines Instituts fachlich geeignet und zuverlässig sein und der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ausreichend Zeit widmen. Die fachliche Eignung setzt voraus, dass die